Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die Swiss Sports Benefits Genossenschaft, Könizstrasse 161, 3097 Bern-Liebefeld (nachfolgend: Swiss Sports Benefits) ist zentraler Dienstleister für Schweizer Sportvereine (im Folgenden „Vereine“) und deren Aktivmitglieder, Passivmitglieder, Mitarbeitende, Gönner und Ehrenmitglieder sowie deren Familien, (im Folgenden unter dem Begriff „Sportler“ zusammengefasst). Vereine und Sportler sind die Zielgruppe von Swiss Sports Benefits.

Mit der Registrierung auf dem Swiss Sports Benefits Portal (eingeloggter Bereich) werden Vereine und Sportler zu Swiss Sports Benefits Mitgliedern und profitieren von Angeboten auf Produkte und Dienstleistungen von Swiss Sports Benefits-Handelspartnern.

Wo die vorliegenden AGB nichts anderes vorsehen, gelten die vor- und nachstehenden Bestimmungen sinngemäss für Vereine sowie für Sportler.

Durch die Registrierung auf dem Portal von Swiss Sports Benefits erklären sich die Kunden mit den vorliegenden AGB einverstanden. Es gilt jeweils die aktuelle, auf dem Portal von Swiss Sports Benefits aufgeschaltete Version.

 

Der Einladungsprozess von Vereinen/Sportlern und Administratorenrechte und -pfichten

Ein Verein erhält proaktiv von Swiss Sports Benefits oder auf Anfrage per Email eine Einladung zur Registrierung auf dem Portal unter www.swiss-sports-benefits.ch. Mit der Einladung erhält der Verein einen individuellen Code, mit dem er sich registrieren kann. Der Vereinsrepräsentant, der in diesem Registrierungsprozess seine Benutzerdaten hinterlegt, erhält automatisch Administratorenrechte.

Der Administrator kann auf dem Portal weitere Administratoren und Benutzer zu Swiss Sports Benefits einladen. Es liegt in der Verantwortung des Administrators/der Administratoren, dass er/sie ausschliesslich Personen auf das Portal einlädt, die zur Zielgruppe von Swiss Sports Benefits (siehe oben) und zum Umfeld seines/ihres Vereins gehören.

Die Einladung des Vereins an die Sportler erfolgt per Email aus dem Portal heraus. Die Email ist eine Vorlage von Swiss Sports Benefits, in der der Verein seine Sportler in seinem Namen zu Swiss Sports Benefits einlädt.

Die vom Verein hinterlegten Daten zur Einladung der Sportler (Name, Vorname, Email) werden von Swiss Sports Benefits nicht verwendet.

Die Sportler erhalten mit der Einladungsemail einen individuellen Code, mit dem sie sich auf dem Portal registrieren können. Mit der Registrierung sind Sportler und Verein in der Swiss Sports Benefits Datenbank miteinander verknüpft.

Die Nutzung des Portals ist für Mitglieder kostenfrei.

 

Angebote auf Produkte und Dienstleistungen, Vertragsabschluss

Auf dem Portal sind Angebote und Produkte verschiedener Swiss Sports Benefits-Handelspartner für Vereine und/oder Sportler aufgeschaltet.

Die Angebote auf Produkte und Dienstleistungen von Swiss Sports Benefits und ihren Handelspartnern werden direkt im Shop auf dem Portal von Swiss Sports Benefits oder auf den externen Shops der Handelspartner bezogen.

Auf dem Portal von Swiss Sports Benefits werden für jeden Handelspartner separat die Konditionen des Angebots/ der Angebote sowie der Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung beschrieben.

Soweit erforderlich, finden sich im Portal von Swiss Sports Benefits weitere Nutzungsbedingungen zu den Angeboten, die die vorliegenden AGB ergänzen.

Schliesst ein Mitglied (Verein oder Sportler) von Swiss Sports Benefits auf dem Portal einen Kaufvertrag mit Swiss Sports Benefits ab, so wird dieser zum Käufer und Kunden von Swiss Sports Benefits.

Für Produkte und Dienstleistungen, welche ein Handelspartner anbietet, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Handelspartner und der Kundschaft zustande, und zwar zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail. Swiss Sports Benefits vermittelt diese Käufe lediglich. Swiss Sports Benefits ist in diesem Fall stets nur als Vermittlerin und Dienstleisterin für den Händler tätig, wird aber selber nicht zum Vertragspartner der Kundschaft.

Die Angebote auf Produkte und Dienstleistungen der Handelspartner sind für Vereine und/oder Sportler gültig. Angebote und Konditionen eines Handelspartners können für Vereine und Sportler unterschiedlich sein. Je nach Rolle im Portal (Verein = Admin / Sportler = User) werden die Angebote mit den entsprechenden Konditionen angezeigt.

 

Rechte und Pflichten der Kunden

Der Kunde von Swiss Sports Benefits verpflichtet sich zur fristgerechten Bezahlung sämtlicher Forderungen. Der Kunde muss die Forderung bis spätestens einen Tag vor Beginn der nächsten Gültigkeitsperiode bezahlen, ansonsten gerät er ohne Weiteres in Verzug.

Die Zahlung ist in jedem Fall fristgerecht zu leisten unabhängig davon, ob der Zahlungsempfänger Swiss Sports Benefits oder der Handelsparter der Dienstleistung ist.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen zur Rechnungsadresse auf dem Portal unter „Meine Angaben“ zu machen. Zudem ist er zur fristgerechten Einreichung der für die Leistungserstellung notwendigen Unterlagen verpflichtet.

Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass ihn die elektronischen Nachrichten von Swiss Sports Benefits erreichen und deren Zustellung nicht durch sicherheitsprüfende Vorkehrungen (insbesondere SPAM-Filter) verhindert wird.

 

Kickback an die Vereine als Sponsoring-Beitrag von Swiss Sports Benefits

Ein Verein erhält als Mitglied von Swiss Sports Benefits auf die Umsätze seiner Sportlern auf Produkte und Dienstleistungen der Swiss Sports Benefits-Handelspartner einen Kickback in Form eines Sponsoring-Beitrags für seine Vereinskasse.

Bedingung ist, dass der Verein den Sportler auf dem Portal zu Swiss Sports Benefits eingeladen hat. Mit der Einladung hat der Sportler einen individuellen Code erhalten, mit dem sich dieser registrieren kann. Mit der Registrierung ist der Sportler eindeutig mit dem Verein verknüpft. Ab dann ist der Verein provisionsberechtigt auf die Umsätze des registrierten Sportlers.

Die Höhe des Sponsoring-Beitrags von Swiss Sports Benefits ist je nach Handelspartner und/oder Produkt/Dienstleistung unterschiedlich. Die jeweiligen Vereinbarungen sind dem Portal zu entnehmen.

Die Abrechnung des Kickbacks erfolgt vierteljährlich. Swiss Sports Benefits sendet den Vereinen im Januar, April, Juli und Oktober einen Bericht über die durch seine Sportler bezogenen Leistungen und Umsätze, ohne darin die Umsätze pro einzelnem Sportler aufzuführen.

Auf Grundlage des Berichts stellt der Verein eine Rechnung an Swiss Sports Benefits aus, mit den Zahlungskonditionen 30 Tage netto. Die Rechnung muss 30 Tage nach Erhalt des Berichts an Swiss Sports Benefits ausgestellt werden.

Sponsoring-Beiträge unter CHF 50.- (exkl. MwSt) zahlt Swiss Sports Benefits nicht aus.

 

Haftung und Verrechnung

Die Angaben auf dem Portal von Swiss Sports Benefits sind ohne Gewähr für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der dort aufgeschalteten Angebote und/oder Informationen.

Swiss Sport Benefits haftet insbesondere nicht für Nicht- oder Schlechtleistungen eines Swiss Sport Benefits-Handelspartners. Der Käufer hat sich bei einer mangelhaften Erfüllung der Leistung an den Erbringer der Leistung zu halten.

Sollten dem Käufer Ansprüche irgendwelcher Art gegen Swiss Sports Benefits zustehen, verzichtet der Käufer seine Ansprüche mit solchen von Swiss Sports Benefits zu verrechnen (Verzicht auf die Verrechnung), es sei denn, die Verrechnung erfolgt mit schriftlicher Zustimmung von Swiss Sports Benefits.

 

Weitergabe von Daten

Swiss Sports Benefits hält sich an das Datenschutzgesetz. Sie ist berechtigt, für die gesamte Abwicklung des Portals, des Marketings sowie für die Erstellung der Quartalsberichte an die Vereine Dritte zu beauftragen.

Es bleibt Swiss Sports Benefits vorbehalten, bei einer Rechtsstreitigkeit vollumfänglich über die Daten des Käufers zu verfügen.

 

Änderung der Angebote und der AGB

Preise, Kickback-Vereinbarungen und Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. Bei wesentlichen, für das Mitglied oder den Käufer nachteiligen Änderungen und Anpassungen der AGB nach Vertragsschluss, wird das Mitglied/der Käufer per E-Mail über die Änderungen und Anpassungen informiert. Sind die Änderungen und Anpassungen für den Käufer nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung oder Anpassung auf diesen Zeitpunkt hin kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Die neuen AGB ersetzen damit die zuvor in Kraft gewesenen AGB vollumfänglich.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen unterstehen die Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesen AGB ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort, letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, sowie ausschliesslicher Gerichtstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Streitigkeit ist – soweit nicht durch das Zivilprozessrecht anders bestimmt – Bern.

 

Stand: 18.06.2020
Swiss Sports Benefits Genossenschaft